1. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten (culpa in contrahendo) fällt unter die primäre Risikoumschreibung des Art 19.1.2 ARB 2010.
1. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten (culpa in contrahendo) fällt unter die primäre Risikoumschreibung des Art 19.1.2 ARB 2010.
