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Auslegung des Erdrutsches in der Sturmversicherung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 185 Heft 4 v. 15.7.2025

1. Die AStB-P 2016 definieren einen (versicherten) „Erdrutsch“ als „eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Erd- und Gesteinsmassen auf einer unter der natürlichen Oberfläche liegenden Gleitbahn“.

2. Im Falle von unter der Erdoberfläche stattgefundenen Kriechbewegungen (etwa von wenigen Millimetern pro Jahr) ist bereits die primäre Risikobeschreibung eines Erdrutsches als versicherte Gefahr nicht erfüllt.

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