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Rechtsschutzversicherung: Deckungsausschluss bei offensichtlich aussichtsloser Rechtslage

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 175 - 176 Heft 4 v. 15.7.2025

1. „Offenbar aussichtslos“ ist eine Prozessführung, die schon ohne nähere Prüfung der Angriffs- oder Verteidigungsmittel als erfolglos erkannt werden kann (insbesondere bei Unschlüssigkeit, aber auch bei unbehebbarem Beweisnotstand). Eine nicht ganz entfernte Möglichkeit des Erfolgs genügt.

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