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Serienschadensklausel in der Rechtsschutzversicherung: Kein neuer Versicherungsfall bei fortgesetzter Anspruchsverfolgung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 174 - 175 Heft 4 v. 15.7.2025

1. Bei Serienschadensklauseln sind mittels einer Fiktion mehrere Versicherungsfälle unter bestimmten Voraussetzungen als ein Versicherungsfall zu behandeln. In solchen Fällen steht die Versicherungssumme nur einmal zu Verfügung.

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