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Eigenheimversicherung: Abgrenzung von Baubestandteilen, Zubehör und Außenanlagen bei Terrassen

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 172 - 174 Heft 4 v. 15.7.2025

1. Eine Terrasse ist nicht als zum Gebäude gehörig angesehener Bestandteil zu qualifizieren, sondern fällt vielmehr unter den Begriff der Außenanlagen im Sinne des Art 2.1.1 Abs 3 lit c der AVB, die gemäß Abs 3 dieser Bestimmung nur dann als versichert gelten, wenn dies in einzelnen Deckungen besonders vorgesehen ist.

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