RSS-E 4/25
1. Es besteht kein Kündigungsrecht gemäß §§ 69 und 70 VersVG im Falle eines Wechsels der Geschäftsanteilinhaber einer GmbH, weil die Identität des Eigentums unverändert bleibt.
RSS-E 4/25
1. Es besteht kein Kündigungsrecht gemäß §§ 69 und 70 VersVG im Falle eines Wechsels der Geschäftsanteilinhaber einer GmbH, weil die Identität des Eigentums unverändert bleibt.
