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Kfz-Kaskoversicherung: Unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2025, 90 - 91 Heft 2 v. 15.3.2025

RSS-E 95/24

1. Als unmittelbare Einwirkung der Naturgewalt ist es auch anzusehen, wenn ein Felssturz oder Steinschlag so knapp vor das Fahrzeug fällt, dass ein Anfahren an das Gestein unvermeidlich ist.

Die Antragstellerin hat bei der antragsgegnerischen Versicherung .

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