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Kaskoversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Zurücklassen einer nur mit einer Stola bedeckten Handtasche auf dem Beifahrersitz des versicherten Kraftfahrzeugs (behaupteter Schaden rund 12.900 €)

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 89 Heft 2 v. 15.3.2025

Ob eine Fehlleistung die Annahme grober Fahrlässigkeit rechtfertigt, bildet bei Vertretbarkeit der von den Umständen des Einzelfalles abhängigen Beurteilung grundsätzlich keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO. Die Revision ist daher nur dann zulässig, wenn der Sachverhalt bei weitester Auslegung den von der Judikatur für die Annahme oder die Verneinung grober Fahrlässigkeit aufgestellten Kriterien nicht entspricht.

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