vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kaskoversicherung: Reichweite des Versicherungsfalles „Diebstahl“; Beweismaß und -erleichterung für das Vorliegen eines Diebstahls nach Wiederauffinden des versicherten Fahrzeugs

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 86 - 89 Heft 2 v. 15.3.2025

1. Der erkennende Fachsenat ist der Ansicht, dass nach der hier zu beurteilenden Bedingungslage eine Beschädigung des zuvor gestohlenen Fahrzeugs vom versicherten Risiko des Diebstahls umfasst ist. Dafür spricht bereits, dass der Versicherungsnehmer keinen Einfluss darauf hat, ob der Dieb mit dem gestohlenen Fahrzeug verunfallt und dieses dabei beschädigt. Auch die Formulierung der Versicherungsbedingungen für die Teilkaskoversicherung lässt nur diesen Schluss zu, ist doch in Art 1.1.2 AK2 2018 der Umfang der Versicherung mit der Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs durch Diebstahl beschrieben und insoweit mit dem Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl gleichgesetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!