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Rechtsschutzversicherung: Zu Reichweite, Transparenz- und Inhaltskontrolle der einschlägigen Bauherrenklausel mit Bezug auf Fremdwährungskredite und die Zweiteilung in Geldwechsel- und Kreditvertrag

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 72 - 74 Heft 2 v. 15.3.2025

1. Wirtschaftlicher Zweck des zu beurteilenden Risikoausschlusses ist, die Rechtsschutzdeckung nicht nur für erfahrungsgemäß aufwendige und deshalb teure Bau(mängel)prozesse auszunehmen, sondern auch Streitigkeiten, die – wegen der häufigen Notwendigkeit, große Beträge fremdzufinanzieren – hohe Streitwerte zum Gegenstand haben und zwischen den Parteien der Finanzierungsvereinbarung auftreten, in der Regel also Streitfragen aus dem geschlossenen Kreditvertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer. Grund dafür ist, dass nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann.

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