Die OGH-Entscheidung vom 22. 5. 2024, 7 Ob 67/24i, gibt Zeugnis von einem methodisch wie inhaltlich kritikwürdigen Umgang mit unionsrechtlichen Vorgaben durch den OGH und lässt auf eine gewisse Dialogaversion im Verhältnis zum EuGH schließen. Sie gibt Anlass zu grundlegender Reflexion.
Abstract aus Zeitschrift für Versicherungsrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

