Zur vorhin abgedruckten Besprechung der OGH-Entscheidung vom 22. 5. 2024, 7 Ob 67/24i, durch I. Vonkilch formulieren die beiden Autorinnen im vorliegenden Beitrag eine Replik.
Abstract aus Zeitschrift für Versicherungsrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

