Der OGH hat regelmäßig über Deckungsansprüche von Unternehmern zu entscheiden, die eine Leistung aus ihrer Betriebshaftpflichtversicherung für solche Kosten begehren, die ihnen wegen der mangelhaften Erfüllung ihrer vertraglich übernommenen Pflichten drohen. Den Lebenssachverhalten liegen dabei oft hohe Schadenssummen zugrunde. Mit der Entscheidung über die Deckung ist nicht selten die Frage verbunden, ob der unternehmerische Versicherungsnehmer Insolvenz anmelden muss. Dem Betriebshaftpflichtversicherungsschutz für mangelhafte Leistungen und deren Folgen kommt damit hohe wirtschaftliche und praktische Relevanz zu.

