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Arglistige Täuschung bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 37 Heft 1 v. 15.1.2025

1. Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für eine arglistige Täuschung ist auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abzustellen.

2. Der Versicherer hat das Vorliegen der Arglist durch den Täuschenden zu beweisen.

7 Ob 117/24t

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