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Rechtsschutzversicherung: Rechtsschutzdeckung für Streitigkeiten aus einem Dienstbarkeitsvertrag

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 37 - 38 Heft 1 v. 15.1.2025

1. Die Revision wurde als unzulässig zurückgewiesen, da sie keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO geltend machte und sich nicht ausreichend mit den Erwägungen des Berufungsgerichts auseinandersetzte.

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