1. Wenn der Ausgang des zu deckenden Prozesses von einer bisher nicht gelösten Rechtsfrage abhängt, rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
1. Wenn der Ausgang des zu deckenden Prozesses von einer bisher nicht gelösten Rechtsfrage abhängt, rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
