Für die Beurteilung des Eintritts des Versicherungsfalles sind Feststellungen zum vereinbarten Kaufpreis erforderlich.
7 Ob 121/24f
Normen: §§ 874, 1053 und 1295 ABGB
Für die Beurteilung des Eintritts des Versicherungsfalles sind Feststellungen zum vereinbarten Kaufpreis erforderlich.
7 Ob 121/24f
Normen: §§ 874, 1053 und 1295 ABGB
