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Angemessenheit des Honorars eines Rechtsanwalts in einem Verwaltungsstrafverfahren

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 20 - 21 Heft 1 v. 15.1.2025

1. Für Verwaltungsstrafverfahren mit Geldstrafen über 4.360 € gelangen die Ansätze für geschworenengerichtliche Verfahren zur Anwendung. Bei Bekämpfung von Grund und Höhe der Strafe sind die höheren Ansätze für Nichtigkeitsbeschwerden heranzuziehen.

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