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Rechtsschutzversicherung: Erfolgsaussichten

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 19 - 20 Heft 1 v. 15.1.2025

1. In der Rechtsschutzversicherung ist für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Prozesses kein strenger Maßstab erforderlich. Es genügt, wenn eine nicht ganz entfernte Möglichkeit des Erfolgs besteht.

2. Die Aktivlegitimation eines Vorbehaltskäufers ist zu bejahen.

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