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Unfallversicherung: Risikoausschluss „Indoor-Klettern“

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 17 - 18 Heft 1 v. 15.1.2025

1. Der Begriff „Indoor-Klettern“ umfasst das Hinaufklettern und das Abseilen.

2. „Indoor-Klettern“ wird – aufgrund der damit verbundenen Risiken – als gefährliche Sportart eingestuft.

7 Ob 92/24s

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