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Private Unfallversicherung: Bewusstlosigkeit infolge eines grenzwertig reduzierten Ernährungszustands, Hypotonie und Hyponatriämie

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2024, 294 - 295 Heft 6 v. 15.11.2024

1. Der Sinn der vorliegenden Risikoausschlussklausel liegt darin, solche Unfälle vom Versicherungsschutz auszunehmen, die sich als Folge einer schon vor dem Unfall vorhandenen – gefahrerhöhenden – gesundheitlichen Beeinträchtigung beim Versicherten darstellen. Dabei muss diese Beeinträchtigung so beschaffen sein, dass sie eine den Unfall vermeidende Reaktion des Versicherten nicht zulässt.

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