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Betriebshaftpflichtversicherung: Rückwärtsversicherung, Obliegenheitsverletzung wegen verspäteter Schadensmeldung, Nichteinbindung des Versicherers in den Vergleichsabschluss und fehlender Anspruch auf Erfüllungssurrogate

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2024, 239 - 245 Heft 5 v. 15.9.2024

1. Der Versicherer schließt im Zweifel eine Rückwärtsversicherung ab, wenn er einen vor dem Ausstellungsdatum liegenden Tag im Versicherungsschein als Beginn der Versicherung anführt. Bei einer Rückwärtsversicherung sind Versicherungsfälle, die bis zum Vertragsabschluss (Zustellung der Polizze) eintreten, unter der Voraussetzung jeder nachträglichen Zahlung der Erstprämie gedeckt.

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