1. Versicherungsschutz für eine Ersatzwohnung nach Umzug: Der objektbezogene Rechtsschutz-Baustein für Grundstückseigentum und Miete in Art 24 ARB 2007 bietet einen überlappenden Rechtsschutz für die ursprüngliche Mietwohnung und die neue (Ersatz-)Wohnung. Für den durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer gewährleistet Art 24.6.2 ARB 2007 einen nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes vom bisherigen Mietobjekt auf die Ersatzwohnung.

