1. Ein Deckungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung für Prozesskosten, die aus einem nach Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter geführten Prozess resultieren, fällt nicht unter § 6 Abs 3 IO.
1. Ein Deckungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung für Prozesskosten, die aus einem nach Insolvenzeröffnung vom Insolvenzverwalter geführten Prozess resultieren, fällt nicht unter § 6 Abs 3 IO.
