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Unfallversicherung: Fahren ohne Lenkerberechtigung in einem Trialgarten als Verstoß gegen die Führerscheinklausel

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2024, 213 - 215 Heft 4 v. 15.7.2024

1. Die Führerscheinklausel (Art 21.1.1 AUVB 2019) gilt auch für Fahrten auf nicht öffentlichem Grund (hier: Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining in einem Trialgarten); sie zielt darauf ab, den Versicherer nicht dem höheren Risiko durch unerfahrene und ungeschulte Lenker auszusetzen.

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