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Berufshaftpflichtversicherung: Zeitliche Deckung des Gewährleistungsrisikos bei Insolvenz des Subunternehmers

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2024, 205 - 207 Heft 4 v. 15.7.2024

1. Bei einer dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Rahmenvereinbarung, die zwischen dem Versicherer und einer Wirtschaftskammer, die zur Ausarbeitung der Rahmenvereinbarung einen Versicherungsmakler beauftragte, abgeschlossen wurde, handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen des Versicherers.

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