vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sturmversicherung: In Lichthöfen stehendes Regenwasser ist keine Überschwemmung

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2024, 166 - 167 Heft 3 v. 15.5.2024

Unter einem „Eindringen von Witterungsniederschlägen“ versteht der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer auch den Fall, dass in einem umschlossenen Hof angesammeltes Niederschlagswasser seinen Weg über Mauerteile ins Gebäude findet. Der Begriff „Überschwemmung“ impliziert, dass sich Wasser auf einem nicht unerheblichen Teil von Grund und Boden des Versicherungsortes ansammelt. In gleicher Weise wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer darunter daher hier kein kleinräumiges Ereignis (wie in Lichthöfen stehendes Regenwasser) verstehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!