Unter einem „Eindringen von Witterungsniederschlägen“ versteht der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer auch den Fall, dass in einem umschlossenen Hof angesammeltes Niederschlagswasser seinen Weg über Mauerteile ins Gebäude findet. Der Begriff „Überschwemmung“ impliziert, dass sich Wasser auf einem nicht unerheblichen Teil von Grund und Boden des Versicherungsortes ansammelt. In gleicher Weise wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer darunter daher hier kein kleinräumiges Ereignis (wie in Lichthöfen stehendes Regenwasser) verstehen.

