1. Die Mitversicherung des Sachersatzinteresses hat zur Folge, dass der Versicherer im Schadensfall gegen diesen Personenkreis keinen Regress nehmen kann, wenn er den geschädigten Eigentümer entschädigt hat.
1. Die Mitversicherung des Sachersatzinteresses hat zur Folge, dass der Versicherer im Schadensfall gegen diesen Personenkreis keinen Regress nehmen kann, wenn er den geschädigten Eigentümer entschädigt hat.
