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Leitungswasserversicherung: Zur Frage der Mitversicherung des Sachersatzinteresses des Mieters in einer vom Gebäudeeigentümer abgeschlossenen Gebäudeversicherung; Mieter als „Dritter“ im Sinne des § 67 Abs 1 VersVG?

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2024, 73 - 76 Heft 2 v. 15.3.2024

1. Die Mitversicherung des Sachersatzinteresses hat zur Folge, dass der Versicherer im Schadensfall gegen diesen Personenkreis keinen Regress nehmen kann, wenn er den geschädigten Eigentümer entschädigt hat.

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