Immer mehr Personen verwenden Elektroautos und schaffen sich hierfür sowohl in ihren Eigenheimen als auch auf ihren Stellplätzen in Garagen von Mehrparteienhäusern Ladestationen an. Aber auch Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern immer öfter Ladestellplätze an. Liegt bereits ein Gebäudeversicherungsvertrag vor, stellt sich die Frage, ob der Einbau einer solchen Ladestation eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß § 23 VersVG darstellt.

