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Unfallversicherung: Schulter vom Armwert der Gliedertaxe mitumfasst?

RechtsprechungSteuerrechtWalter KathZVers 2024, 38 - 39 Heft 1 v. 15.1.2024

1. Die vom Berufungsgericht und vom Kläger als erheblich angesehene Frage stellt sich nicht. Selbst wenn man mit dem Kläger davon ausginge, dass eine Verletzung der „Schulter“ nicht vom Armwert der Gliedertaxe erfasst ist, wäre für ihn nichts gewonnen.

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