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Feuerversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Entsorgung einer Zigarette

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2024, 31 Heft 1 v. 15.1.2024

Ob der Schädiger leichte oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat, ist nach den konkreten Umständen des Falles zu beurteilen und bildet daher nur dann eine erhebliche Rechtsfrage, wenn dem Berufungsgericht eine krasse Fehlbeurteilung unterlaufen wäre, die im Interesse der Rechtssicherheit korrigiert werden müsste.

7 Ob 153/23k

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