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Betriebsunterbrechungsversicherung: Voraussetzungen eines Unterbrechungsschadens durch die COVID-19-Pandemie

RechtsprechungSteuerrechtChristian MittermairZVers 2024, 29 - 31 Heft 1 v. 15.1.2024

1. Bei der Berechnung des Unterbrechungsschadens (Ertragsfall) ist der hypothetische Kausalverlauf ohne (gedeckten) Unterbrechungsgrund heranzuziehen; dem Versicherungsnehmer wird nicht ein gewisser Ertrag garantiert, sondern nur das ersetzt, was ihm ohne Unterbrechung nicht entgangen wäre.

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