Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit einzelnen Aspekten des vom Nationalrat am 18. 10. 2023 angenommenen KraftVerÄG 2023. Dieses Artikelgesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 , die zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG erlassen worden war, beruht auf einem ursprünglichen Ministerialentwurf des BMJ vom Juni 2023 sowie einer – manche Stellungnahmen im Rahmen des anschließenden Begutachtungsverfahrens aufgreifenden – Regierungsvorlage vom September 2023. Neben Änderungen des VOEG und des KHVG werden damit auch (weniger tiefgreifende) Änderungen bzw Ergänzungen des KFG, des VAG 2016 sowie der StVO vorgenommen. Lediglich solche Änderungen der Rechtslage stehen hier im Fokus, die aus Sicht des Autors näherer Erläuterung bedürfen, sei es, dass deren Regelungsgehalt nicht unumstritten erscheint, sei es, dass die Abweichungen der neuen von der bisherigen Rechtslage eingehendere Beleuchtung verdienen, um daraus resultierende praktische Konsequenzen zu verdeutlichen. Einen allgemeinen Gesamtüberblick über das KraftVerÄG 2023 bietet der Beitrag vom Plath in diesem Heft.

