Am 18. 10. 2023 hat der Nationalrat das KraftVerÄG 2023 in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 beschlossen. Diese Änderungsrichtlinie war nach einer Bewertung der Richtlinie 2009/103/EG durch die Europäische Kommission ergangen, worin die Europäische Kommission vier Bereiche sowie punktuelle Einzelthemen identifizierte, in denen Änderungsbedarf bestehe. Insbesondere zu nennen sind die Entschädigung von Verkehrsopfern bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens und die Anpassung der Mindestdeckungssummen sowie Unfälle mit Anhängern. Im österreichischen Recht wurden daher mit dem KraftVerÄG 2023 das VOEG, das KHVG, das KFG, das VAG 2016 sowie die StVO angepasst. Die neuen Bestimmungen sind mit 23. 12. 2023 in Kraft getreten. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die Änderungen durch das KraftVerÄG 2023 bieten.

