RSS-E 46/23
1. Das Kündigungsrecht des Erwerbers einer Liegenschaft setzt den bücherlichen Erwerb voraus und erlischt erst einen Monat nach Zustellung des Verbücherungsbeschlusses. Nicht strittig ist, dass die Erwerberin diese Frist versäumt hat.
RSS-E 46/23
1. Das Kündigungsrecht des Erwerbers einer Liegenschaft setzt den bücherlichen Erwerb voraus und erlischt erst einen Monat nach Zustellung des Verbücherungsbeschlusses. Nicht strittig ist, dass die Erwerberin diese Frist versäumt hat.
