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Betriebshaftpflichtversicherung: Ausschlusses nach Abschnitt A Z 2.4.1 EHVB 2006

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2023, 296 - 298 Heft 6 v. 15.11.2023

RSS-E 33/23

1. Für das Vorliegen des Ausschlusses nach Abschnitt A Z 2.4.1 EHVB 2006 muss das vom Versicherungsnehmer gelieferte Produkt bei seinem Einbau in das Produkt eines Dritten dessen – im Rechtssinn – unselbständiger Bestandteil geworden sein, der nicht ohne seine Zerstörung oder ohne die Zerstörung des Produkts, in das er eingebaut wurde, entfernt werden kann.

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