vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz nur für „Verträge des Versicherungsnehmers“

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2023, 299 - 300 Heft 6 v. 15.11.2023

RSS-E 67/23

1. Nach dem Wortlaut des Art 23.2.1.2 ARB 2014 erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf „Verträge des Versicherungsnehmers“.

Die Antragstellerin ist mitversicherte Angehörige im Rechtsschutzversicherungsvertrag von ..., abgeschlossen bei der antragsgegnerischen Versicherung .

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!