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Private Unfallversicherung: Deckung nur kausaler Unfallkosten

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2023, 281 Heft 6 v. 15.11.2023

1. Nach dem völlig klaren Wortlaut des Art 13.1 U500 werden nur Heilkosten ersetzt, die zur Behebung der Unfallfolgen aufgewendet wurden, das heißt Kosten, die der Behebung kausaler Folgen des Unfalls dienten.

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