1. Es herrscht das Trennungsprinzip. Die Frage der zivilrechtlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers ist im Haftpflichtprozess zwischen ihm und dem Geschädigten zu klären, während die Deckungspflicht, wenn sie strittig ist, zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer im Deckungsprozess geprüft werden muss.

