1. Bei der echten Gruppenversicherung erfolgt die Einbeziehung der Versicherten in den Vertrag aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Da die einzelnen Gruppenmitglieder nicht selbst Vertragspartner sind, droht ihnen mit dem Verlust der Gruppenzugehörigkeit auch der Wegfall des Versicherungsschutzes.

