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Rechtschutzversicherung: Deckung für immaterielle Schäden bei Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit einem Kauf eines Hardware-Wallets

RechtsprechungSteuerrechtFelix HörlsbergerZVers 2023, 269 - 270 Heft 6 v. 15.11.2023

1. Die beabsichtigte Geltendmachung von immateriellen Schäden aus der Datenschutzverletzung beim Kauf eines Hardware-Wallets gegen dessen Herstellerin ist vom Deckungsbaustein der Rechtschutzversicherung „Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz“ (Art 23 ARB 2017) umfasst.

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