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Rechtsschutzversicherung: Versicherungsnehmer müssen nicht von sich aus im Deckungsprozess hypothetische Risikoausschlüsse berücksichtigen und ihr Begehren entsprechend einschränken

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2023, 271 Heft 6 v. 15.11.2023

1. Der deliktische Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen die Herstellerin auf Ersatz des Minderwerts eines Kraftfahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet wurde, ist grundsätzlich nicht vom Risikoausschluss für kartellrechtliche und sonstige wettbewerbsrechtliche Anspruchsgrundlagen umfasst.

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