1. Unterschiedliche Deckungsbausteine der Rechtsschutzversicherung werden durch Deckungsabgrenzungsausschlüsse voneinander abgegrenzt.
2. Die Deckungsabgrenzungsausschlüsse unterscheiden sich von Risikoausschlüssen (im engeren Sinn), weil sie bestimmte Risiken aus einem Baustein auszugliedern, um sie einem anderen zuzuordnen. Das abgegrenzte Risiko bleibt grundsätzlich nach einem anderen Deckungsbaustein versichert.

