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Rechtschutzversicherung: Versicherungsfall als Verstoß gegen Rechtsvorschriften, der den Keim des Rechtskonflikts in sich trägt

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2023, 268 Heft 6 v. 15.11.2023

1. Der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung liegt vor, wenn einer der Beteiligten begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen.

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