vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsschutz in Erbrechtssachen gemäß Art 26 ARB 2003

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2023, 132 Heft 3 v. 15.5.2023

RSS-E 36/23

1. Es ist zwar ein erbrechtlicher Anspruch Anlass des Vorgehens des Versicherungsnehmers gegen den Schenkungsempfänger, jedoch soll im Ergebnis von ihm die Schenkung angefochten werden. Diese Anfechtung einer Schenkung wegen List (eine Anfechtung wegen Irrtums kommt wegen Ablaufs der dreijährigen Anfechtungsfrist nicht in Betracht) wäre von der ursprünglichen Schenkerin bzw deren Erben vorzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!