RSS-E 32/23
1. Die Bestimmung des Art 15.4.3 ABH 2017 dient der Abgrenzung von Schadensfällen zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Privathaftpflichtversicherung. Die Abgrenzung soll Doppelversicherungen vermeiden.
RSS-E 32/23
1. Die Bestimmung des Art 15.4.3 ABH 2017 dient der Abgrenzung von Schadensfällen zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Privathaftpflichtversicherung. Die Abgrenzung soll Doppelversicherungen vermeiden.
