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Rechtsschutzversicherung: E-Scooter ist kein Kraftfahrzeug

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2023, 130 - 131 Heft 3 v. 15.5.2023

RSS-E 30/23

1. Während der Begriff „Kraftfahrzeug“ sich unmittelbar aus § 2 KFG ableiten lässt, findet sich der in Art 17 ARB 2010 verwendete Begriff „Motorfahrzeug“ in der StVO, dem KFG und dem FSG nicht; er wird lediglich in diversen internationalen Vereinbarungen verwendet.

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