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Sturmschadensversicherung: Abgrenzung zwischen Erdrutsch und Erdsenkung

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2023, 129 - 130 Heft 3 v. 15.5.2023

RSS-E 28/23

1. Es stimmt grundsätzlich mit dem Sprachgebrauch überein, wenn infolge der Gefahr „Erdrutsch“ (Art 1 AStB 1994) nur Schäden versichert sind, die unmittelbar aus einer Abwärtsbewegung von Erd- und Gesteinsmassen im Sinne eines dynamischen Prozesses und nicht einer bloß statischen Krafteinwirkung resultieren.

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