vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Vorbringen des geschädigten Dritten im vorweggenommenen Deckungsprozess

SteuerrechtAufsatzIsabelle VonkilchZVers 2023, 46 - 52 Heft 2 v. 15.3.2023

Im Rahmen der Abwehrdeckung ist ein Haftpflichtversicherer verpflichtet, gegen den Versicherungsnehmer zu Unrecht erhobene Schadenersatzansprüche abzuwehren. Wenngleich dieser Rechtsschutzanspruch das tatsächliche Bestehen eines Schadenersatzanspruchs also gerade nicht voraussetzt, muss der erhobene Anspruch dennoch innerhalb des versicherten Risikos liegen. Fraglich ist daher, wie damit umzugehen ist, wenn ein Dritter den Versicherungsnehmer schadenersatzrechtlich in Anspruch nimmt und dabei einen Sachverhalt behauptet, bei dem ein Ausschlusstatbestand verwirklicht ist. Untersucht wird diese Frage anhand des Vorsatzausschlusses: Darf der Versicherer die Deckung verweigern, weil ein Dritter behauptet, der Versicherungsnehmer habe ihn vorsätzlich geschädigt?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!