Nach einer Schadensmeldung gibt der Versicherer häufig ein Sachverständigengutachten zur Beurteilung von Schadensursache und/oder -umfang in Auftrag. Lehnt der Versicherer die Deckung unter Berufung auf ein solches Gutachten ab, stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Versicherungsnehmer ein Recht auf Einsichtnahme bzw Herausgabe des vom Versicherer bezahlten (Privat-)Gutachtens geltend machen kann. Dieser Beitrag soll die Problematik anhand von Entscheidungen und gesetzlichen Tatbeständen beleuchten und versuchen, die wesentlichen Ergebnisse sowohl in materiell-rechtlicher als auch in prozessrechtlicher Betrachtungsweise für die Praxis zusammenfassen. Abschließend wird auf die besondere Konstellation in der Haftpflichtversicherung eingegangen, in der eine Anspruchsabwehr (Ablehnung) auf Basis eines Gutachtens erfolgt. Der Geschädigte hat in diesen Fällen ein gut argumentierbares Interesse daran, Kenntnis vom Inhalt des Gutachtens zu erlangen.

